Wenn in Deiner Schule über Verpflegung gesprochen wird, fällt früher oder später der Hinweis auf die Empfehlungen zum Zuckerkonsum von Kindern und Jugendlichen. Orientierungswerte dazu gibt es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrer Leitlinie zur Zuckeraufnahme, von der Europäischen Gesellschaft für pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung (ESPGHAN) in einem Positionspapier zu freien Zuckern im Kindesalter und von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die zusätzlich Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und in Kliniken herausgibt.
WHO und DGE empfehlen, dass höchstens 10 % der täglichen Energie aus freiem Zucker stammen; für Kinder raten WHO und ESPGHAN zu unter 5 %.
Für ein Grundschulkind sind das grob 20–40 g pro Tag
Ein bekannter nach einem Planeten benannter Riegel hat "stolze" 31g Zucker je 51g großen Riegel. Oder grob 60%. Das ist dann der komplette Tagesbedarf nach EINEM Riegel!
Unsere Listungsregeln und was dabei herauskommt
Wir arbeiten mit klaren Regeln für jedes gelistete Produkt: 100 % Bio und JEDE Zutat in Bio-Qualität – ausgenommen natürliche und nicht biologisch anbaubare Produkte wie Wasser oder Salz; keine künstlichen Zusatzstoffe; keine Aromen, auch keine "natürlichen";
UND: höchstens 30 % Zucker im Produkt!
Was dabei herauskommt, lässt sich beziffern: Aktuell sind 36 verschiedene Produkte in unseren Automaten, über dieses Sortiment liegt der Zuckergehalt im Durchschnitt bei 16,0 g je 100 g, und für alle 36 Produkte sind die Nährwerte vor dem Kauf einsehbar.
Der höchste Wert eines gelisteten Produkts beträgt 30,0 g je 100 g – das ist die Obergrenze, und sie wird nicht überschritten.
Fragen, die Du jedem Anbieter stellen kannst
Unabhängig davon, mit wem Du sprichst: Die folgenden Fragen trennen belastbare Zusagen von Absichtserklärungen.
Gibt es eine schriftlich fixierte Obergrenze für Zucker je Produkt – und wird ein Produkt ausgelistet, wenn ein Lieferant die Rezeptur ändert? Erfährst Du davon?
Liegen für jedes Produkt im Automaten die vollständigen Nährwerte vor, und bekommst Du diese als Liste für die Vorlage an den Träger?
Wie hoch ist der Durchschnittswert über das gesamte gelistete Sortiment, nicht nur über einzelne Vorzeigeartikel?
Welche Zutaten sind grundsätzlich ausgeschlossen – und gilt das auch für Aromen?
Wer entscheidet über Nachlistungen: der Anbieter allein, oder sprichst Du mit? Halte die Antwort im Vertrag fest, nicht im Gesprächsprotokoll.
Und eine oft vergessene Frage: Was steht im Automaten neben den Vorzeigeprodukten? Ein Sortiment lässt sich nicht an drei Artikeln beurteilen, sondern nur an allen Produkten zusammen. Der Durchschnitt über das komplette Sortiment sagt Dir mehr als der günstigste Einzelwert .
Wenn Du gerade eine Ausschreibung vorbereitest oder einen bestehenden Standort überprüfst: Schick uns Deine Kriterien, und wir sagen Dir, welche davon wir erfüllen und welche nicht.


