Es gibt Getränke, über die niemand diskutiert. Apfelschorle ist so eines. Apfelsaft und Wasser, zwei Zutaten, fertig. Man muss sie nicht lieben, um sie zu mögen — und wer sie liebt, muss sich dafür nicht erklären. Kein Marketing nötig, keine Geschmacksrichtung, die erklärt werden muss, keine Frage, ob man das jetzt vor der Vorlesung trinken kann oder lieber nicht. Genau deshalb ist sie ein gutes Beispiel dafür, worum es bei einem Automatensortiment auf dem Campus eigentlich geht.
Denn die Lage ist bei Euch vermutlich ähnlich wie überall: Bibliothek bis 24 Uhr, Mensa bis 14:30. Dazwischen liegen Stunden, in denen Betrieb ist, aber nichts mehr geöffnet hat. Und in diesen Stunden ist eine Apfelschorle manchmal die ganze Verpflegung.
Warum ausgerechnet dieses Getränk
Weil es ehrlich ist. Eine Apfelschorle muss nicht behaupten, etwas zu sein. Sie steht im Fach, sie kostet wenig Nachdenken, und sie funktioniert um 22 Uhr im Lernzentrum genauso wie um 11 Uhr zwischen zwei Seminaren. Wer nachts an einer Hausarbeit sitzt, trifft keine bewussten Verpflegungsentscheidungen mehr — man nimmt, was da ist.
Wir geben zu, dass da Zuneigung mitschwingt. Ein Getränk, das in Bio-Qualität aus Apfelsaft und Wasser besteht, ohne Aromen auskommt, niemanden beeindrucken will und in der dritten Lernstunde trotzdem die verlässlichste Verabredung des Abends ist — so etwas darf man ruhig gern haben. Sie verlangt keine Aufmerksamkeit und bekommt sie spätestens dann, wenn die Flasche leer ist.
Das ist der Punkt, an dem aus einem schlichten Getränk eine Verwaltungsfrage wird. Was im Automaten hängt, wird der Hochschule zugerechnet, auch wenn der Betrieb vollständig ausgelagert ist. Für Studierende ist das Gerät im Bibliotheksfoyer Teil ihrer Einrichtung, nicht Teil eines externen Vertragspartners. Also lohnt es sich, das Sortiment vertraglich zu fassen, statt es dem Anbieter zu überlassen.
Fünf Sätze, an denen sich jedes Produkt messen lässt
Bei uns sind die Listungsregeln kurz genug, dass man sie in eine Vorlage schreiben kann: 100 % Bio, keine Aromen (auch keine natürlichen), keine künstlichen Zusatzstoffe, maximal 30 % Zucker je Produkt, jede Zutat in Bio-Qualität außer Wasser und Salz. Diese Regeln gelten für jedes einzelne Produkt, nicht für einen Durchschnitt — ein Produkt, das darüber liegt, kommt nicht ins Planogramm.
Nachrechnen kannst Du es trotzdem: Über die aktuell 36 gelisteten Produkte liegt der Zuckergehalt im Mittel bei 16,0 g je 100 g, der höchste Einzelwert bei 30,0 g je 100 g, also exakt an der Obergrenze, die die Regel setzt. Die Nährwerte sind für jedes Produkt einsehbar. Wir sind in Lübeck ansässig, Bio-zertifiziert über eine DE-ÖKO-Kontrollstelle, und haben seit 2024 zwei Automaten im laufenden Betrieb — das ist der ehrliche Stand, keine Flotte.
Wenn im Senat oder im Studierendenwerk nach einer externen Grundlage gefragt wird, sind die DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Hochschulen eine brauchbare Referenz. Sie beschreiben, woran sich Automatenangebote einordnen lassen, ohne dass Du Dir selbst Kriterien ausdenken musst.
Fragen, die Du einem Anbieter stellen kannst
Diese Punkte lassen sich in jedem Gespräch und in jeder Ausschreibung klären, unabhängig davon, mit wem Du sprichst:
Welche Kriterien entscheiden über die Aufnahme eines Produkts — und stehen sie im Vertrag oder nur auf der Website? Wer darf das Sortiment ändern, und muss die Hochschule zustimmen? Sind die Nährwerte aller gelisteten Produkte vollständig einsehbar? Liegt eine Bio-Zertifizierung vor, und welche Kontrollstelle ist zuständig? Wie oft wird nachgefüllt, und wie wird eine Störung gemeldet, wenn abends niemand vom Anbieter erreichbar ist? Wer entsorgt Verpackungen, und wie ist das Pfand geregelt? Welche Vertragslaufzeit und welche Kündigungsfrist gelten, wenn das Angebot nicht angenommen wird?
Besonders die Sortimentshoheit wird oft übergangen. Ein Vertrag, der das Sortiment nicht beschreibt, erlaubt stillschweigende Änderungen — und die fallen erst auf, wenn jemand im Studierendenparlament ein Foto macht.
Was der Betrieb praktisch verlangt
Wenig: Stromanschluss, Stellfläche, Zugang für die Befüllung zu Zeiten, die zum Hausbetrieb passen. Entscheidender ist die Lage. Ein Gerät im Bibliotheksfoyer oder vor dem Lernzentrum deckt genau die Stunden ab, um die es geht; ein Gerät im Verwaltungstrakt läuft leer, sobald die Bürozeit endet. Sinnvoll ist, mit einer kleinen Zahl von Standorten zu starten, die Nutzung über ein Semester zu beobachten und dann zu entscheiden.
Wenn Du eine konkrete Fläche im Blick hast — Bibliotheksfoyer, Lernzentrum, Institutsgebäude —, sprechen wir gern über die Rahmenbedingungen, bevor daraus eine Ausschreibung wird.


